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Das Verkehrssystem ist staatlich. Es ist aus staatlichen Mitteln zu finanzieren. Eine PKW- und LKW Maut ist untersagt. Die KFZ-Steuer ist zweckgebunden, und zwar wird diese ausschließlich für den Erhalt und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur verwendet.

Für Ausländer gilt eine Maut. Diese ist durch eine Gebühr, in Form einer Vignette, vor der Einreise temporär zu lösen (entrichten). Dies würde dazu dienen, dass der Transitverkehr von der Straße hin zu alternativen Verkehrswegen, zum Beispiel Bus, Bahn und Flugzeug geleitet wird. So wird die Straßeninfrastruktur weniger belastet
Güter, welche über 100 km zu befördern sind, müssen auf dem Schienenweg transportiert werden. Ausgenommen hiervon sind verderbliche Güter. Die Bahn bleibt staatlich. Eine Subventionierung des Flugverkehrs ist ausgeschlossen. Der öffentliche Nahverkehr ist auszubauen und zu fördern

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